Bedenken gegen ein Register für Menschen mit psychischen Erkrankungen
In den vergangenen Wochen wurde von politischer Seite wiederholt ein zentrales Register für psychisch erkrankte Menschen gefordert, um Gefährder rechtzeitig erkennen zu können und durch Handeln schwere Straftaten auszuschließen.
Zum einen geht diese Forderung unserer fachlichen Einschätzung nach von falschen Prämissen aus, zum anderen übersieht sie völlig die Gefahren, die mit einer solchen Forderung, erst recht mit der Maßnahme an sich einhergehen.
Wissenschaftlich belegt ist, dass es nur sehr wenige psychiatrische Erkrankungen gibt, die tatsächlich mit einem erhöhten Potential für Gewalttaten verknüpft sind. Statistisch betrachtet sind Menschen mit psychischen Erkrankungen im Allgemeinen nicht gewalttätiger als Gesunde. Sie werden allerdings, auch das ist statistisch belegt, häufiger Opfer von Gewalttaten.
Mit der undifferenzierten Forderung nach einer Registrierung von psychisch Kranken vollzieht man also faktisch eine Opfer-Täter Umkehr.
Schlimmer noch: man weiß, dass das höchste Gefährdungspotential in dieser Gruppe von Menschen mit unbehandelten schweren psychiatrischen Erkrankungen ausgeht.
Gerade diese notwendige Behandlungsbereitschaft verhindert man aber durch eine Registrierung der Betroffenen. Es ist davon auszugehen, dass Menschen, die befürchten, in ein Register aufgenommen zu werden und so möglicherweise Nachteile zu erleiden, sich deutlich seltener in notwendige Behandlungen begeben werden. Am Ende könnte eine entsprechende Maßnahme das Risiko also eher erhöhen, als es zu senken.
Das Schutzbedürfnis der Bevölkerung vor schweren Straftaten ist ohne Frage berechtigt, doch bedarf es anderer und differenzierterer Maßnahmen, um dem Rechnung zu tragen.
Es darf nicht sein, dass für einen großen Teil der Bevölkerung Grundrechte wie die Unantastbarkeit der Menschenwürde oder der medizinische Datenschutz nicht gelten sollen. Der Ruf nach einem Register für psychisch Kranke führt zur weiteren Diskriminierung einer bereits unterprivilegierten Bevölkerungsgruppe. Wie in allen medizinischen Fachgebieten, gibt es auch psychiatrische Fehldiagnosen. Wie soll mit diesem Risiko umgegangen werden?
Der Zugang zu psychiatrischen Hilfen muss erleichtert werden, eine angemessene Behandlung sollte, wie bei körperlichen Erkrankungen auch, die Regel sein. Der Zugang dazu möglichst niederschwellig und barrierefrei. Diejenigen, die tatsächlich auf Grund Ihrer Erkrankung ein Aggressionspotential entwickeln, benötigen intensive Hilfen, auch und gerade im ambulanten Bereich.
Schließlich muss es eine verbesserte interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden geben. Wir diese aussehen soll, sollte zwischen den Akteuren beraten werden und nicht politisch vorgegeben.
PsychoSoziale ArbeitsGemeinschaft e.V., Agathastr.1, 33098 Paderborn
Der Vorstand: Tilmann Magerkurth, Christopher Amedick, Horst Müller, Nicole Wiggers
*****
.
Der PSAG-Arbeitskreis „Kinder psychisch kranker Eltern“ veröffentlicht die Broschüre
„Hilfe für HelferInnen für Kinder als Angehörige psychisch erkrankter Eltern“